Bildungsurlaub
Bildungsurlaub NRW
Es gibt je nach Bundesland verschiedene Regelungen zum Thema Bildungsurlaub und Arbeitnehmerweiterbildung. Für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Bildungsurlaub im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) gesetzlich geregelt. Der Arbeitsplatz ist in ihrem Fall relevant – nicht Ihr Wohnort.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Bei uns in NRW können Beschäftigte einmal im Jahr Bildungsurlaub beantragen, um an einer beruflichen oder politischen Weiterbildung teilnehmen zu können.
Da es durch die Landesregierung in NRW behördliche Auflagen gibt, können nur anerkannte Weiterbildungsinstitute im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) solche Weiterbildungsmaßnahmen anbieten. Es ist also entscheidend, dass das Seminar in dem Bundesland Ihrer Arbeitsstelle anerkannt sein muss.
Wir bieten unsere Veranstaltungen gemäß den Vorgaben für die Bildungsmaßnahmen an. Diese finden an 5 aufeinander folgenden Tagen statt und es werden mindestes 6 Unterrichtseinheiten pro Tag angeboten.
Wir vom inlingua® Sprachencenter Iserlohn bieten Ihnen Bildungsmaßnahmen auf höchstem sprachlichem Niveau an. Durch unsere zahlreichen Zertifizierungen und Trägerschaften sind wir Ihr verlässlicher Partner in allen Belangen rund um das Thema Sprachenlernen und Sprachkompetenzermittlung.
Gern informieren wir Sie ausführlich zu unseren Inhalten und Angeboten.
Telefon: 02371-25724
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Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Wenn Sie mindestens 6 Monate einem Betrieb beschäftigt sind, sind Sie berechtigt Bildungsurlaub zu beantragen. Ein weiteres Kriterium ist, dass der Betrieb mindestens 10 Beschäftigte angestellt hat.
Für Auszubildende gibt es ebenfalls die Möglichkeit Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung zu beantragen.
Wie sieht die Förderung aus?
Unsere Maßnahmen haben eine Dauer von 5 Tagen und sind als berufliche Weiterbildung anerkannt. Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer während des Bildungsurlaubs frei. Das Gehalt wird fortgezahlt.
Die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme werden von den Beschäftigten getragen.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Als Arbeitnehmer/In (m, w, d) sollte man möglichst mindestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme den Bildungsurlaub beantragen. Der Zeitraum der Bildungsveranstaltung muss schriftlich mitgeteilt werden.
Bei der Mitteilung der Veranstaltung ist es wichtig zu beachten, dass die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung eingereicht werden, diese umfassen Informationen wie den Nachweis über die Anerkennung der Bildungsstätte und deren Veranstaltung als Arbeitnehmerweiterbildung, das Programm der Weiterbildung mit den notwendigen Informationen über Zielgruppe, Lernziele und deren Lerninhalten und dem zeitlichen Ablauf der Veranstaltung.
- Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Hier eine Information zu dem Gesetz für Bildungsurlaub und der Freistellung von Arbeitnehmern mit dem Zweck der beruflichen und politischen Weiterbildung - kurz Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) genannt. - Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vom Land Nordrhein-Westfalen (kurz MKW) steht Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.
Haben Sie noch weitere Fragen? Wir beantworten gern und ausführlich all Ihre Fragen.
Ihr Team vom inlingua Sprachencenter Iserlohn
Ansprechpartnerin: Petra Friedrich