Berufsbezogene Deutschsprachförderung
mit der inlingua in Iserlohn, Lüdenscheid und Hagen
Berufssprachkurse (BSK) in Iserlohn, Lüdenscheid und Hagen
In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet die Friedrich Sprachencenter & Bildungsakademie MK GmbH (vormals inlingua Sprachencenter Iserlohn, Lüdenscheid und Hagen) Berufssprachkurse im Märkischen Kreis, Hagen und im gesamten Ruhrgebiet an.
Unsere aktuellen Termine
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Einstufungstests
Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder persönlich bei uns an und bringen Sie Ihre gültigen Scheine vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit mit, da wir ansonsten keinen Einstufungstest durchführen werden.
Termine Iserlohn
In der Bredde 37, 58636 Iserlohn
Nach Vereinbarung
02371 25724
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Termine Lüdenscheid
Knapper Str. 34, 58507 Lüdenscheid
Nach Vereinbarung
02351 6630944
Termine Hagen
Elberfelder Str. 44 , 58095 Hagen
Mittwochs, 10:00 Uhr
02331 1858543
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Teilnahmevoraussetzung und Zielgruppe
Es gelten die für die Teilnahme an den berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehenden Zugangsvoraussetzungen.
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskurs auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Sollten Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und Ihr Gehalt höher als
- Betrag ohne Kind: 2.788,50 Euro
- Betrag mit einem Kind : 3.633,50 Euro
- Betrag ab zwei Kindern: 4.478,50 Euro
betragen, können Sie als Selbstzahlender in einen unserer Kurse einmünden. Die Kursgebühr pro Unterrichtseinheit beträgt 2,56 €.
Bitte bringen Sie Ihren Teilnahmeberechtigungsschein für den Berufssprachkurs im Original in Papierform zum Einstufungstest mit. Diese Scheine stellen entweder das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit aus. Ohne diese Dokumente können wir leider keine Einstufungstests mit Ihnen durchführen. Wir bitten um Verständnis!