Berufsbezogene Deutschsprachförderung


mit der inlingua in Iserlohn, Lüdenscheid und Hagen



Berufssprachkurse (BSK) in Iserlohn, Lüdenscheid und Hagen 


In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet das inlingua Sprachencenter Iserlohn, Lüdenscheid und Hagen Berufssprachkurse im Märkischen Kreis an.




Einstufungstests


Bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder persönlich bei uns an und bringen Sie Ihre gültigen Scheine vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit mit, da wir ansonsten keinen Einstufungstest durchführen werden.


Termine Iserlohn
In der Bredde 37, 58636 Iserlohn

Nach Vereinbarung

02371 25724

jeTj6+LN5OPh5OPq+Oyg5P7o-+Hi5eOj6eg@nospam

 

Termine Lüdenscheid
Knapper Str. 34, 58507 Lüdenscheid

Nach Vereinbarung

02351 6630944

info@inlingua-luedenscheid

 

Termine Hagen
Elberfelder Str. 44 , 58095 Hagen

Mittwochs, 10:00 Uhr

02331 1858543

jeTj6+LN5OPh5OPq+Oyg5ezq6OOj6eg@nospam

 





Teilnahmevoraussetzung und Zielgruppe



Teilnehmen können Menschen mit Deutsch als Zweitsprache,

  • die beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes inklusive der 300 Unterrichtseinheiten Wiederholung das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben oder
  • Teilnehmende (m/w/d), die zwar durch ein vorhandenes Zertifikat nach dem GER das Sprachniveau B1 nachweisen können, dieses Zertifikat jedoch älter als sechs Monate ist und der Einstufungstest ein Sprachniveau unterhalb von B1 nachweist.

Es gelten weiterhin die für die Teilnahme an den berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehenden Zugangsvoraussetzungen.

Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskurs auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.


Bitte bringen Sie Ihren Teilnahmeberechtigungsschein für den Berufssprachkurs im Original in Papierform zum Einstufungstest mit. Diese Scheine stellen entweder das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit aus. Ohne diese Dokumente können wir leider keine Einstufungstests mit Ihnen durchführen. Wir bitten um Verständnis!






Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Ansprechpartnern.



Herr Heupel, Herr Sellmann, Frau Winkler

 

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* Pflichtfelder / Wir verarbeiten Ihre Informationen streng nach Vorgabe der DSGVO.






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