Berufssprachkurs B2
Berufssprachkurs (BSK), Deutsch, B2
Ort
inlingua Iserlohn
In der Bredde 37
58636 Iserlohn
Unterrichtszeit
Montag bis Donnerstag
09:00 - 13:00 Uhr
Einheiten
500
Center
Iserlohn
Start-Level
B1 - Fortgeschrittene Sprachverwendung
Beginn
29.04.2024
Ziel-Level
B2 - Selbstständige Sprachverwendung
Kursbeschreibung
Förderung
Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß §4 Abs. 4 Satz 1 Deu-FöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, Auszubildende und Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000€ oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000€ nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 Deu-FöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
Teilnahmevoraussetzung und Zielgruppe
Es gelten die für die Teilnahme an den berufsbezogenen Sprachkursen nach § 45a AufenthG bestehenden Zugangsvoraussetzungen.
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskurs auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Zugang
Teilnehmen können Menschen mit Deutsch als Zweitsprache,
- die beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes das Sprachniveau B1 erreicht haben oder
- Teilnehmende (m/w/d), die zwar durch ein vorhandenes Zertifikat nach dem GER das Sprachniveau B1 nachweisen können, dieses Zertifikat jedoch älter als sechs Monate ist und der Einstufungstest ein Sprachniveau von B1 nachweist.
Abschlussart
Die Kursarten A2, B1, B2, C1 und C2 (geplant ab 2022) enden mit der entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Die Spezialberufssprachkurse zur Anerkennung enden mit den für die Berufsanerkennung oder den Berufszugang vorgeschriebenen Zertifikatsprüfungen oder Fachspracheprüfungen der zuständigen Stelle. Die Kursträger ermöglichen den Teilnehmenden das Ablegen der Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Teilnehmende erhalten nach Auswertung der Prüfung ein Zertifikatsergebnis. Teilnehmende, die keine Zertifikatsprüfung ablegen (bei Kursen mit fachspezifischer Ausrichtung) oder die Prüfung auch bei Wiederholung nicht bestehen, erhalten von den Kursträgern eine Teilnahmebescheinigung, die Angaben zu den erreichten Lernfortschritten enthält.
Abschlussbezeichnung
B2 Zertifikat
Berechtigungen
Die Berufssprachkurse erweitern das Sprachförderangebot des Bundes für Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist die Verbesserung der Chancen der Teilnehmenden auf Integration in den Arbeitsmarkt, in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen bzw. der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Berufssprachkurse vermitteln arbeitssuchenden und beschäftigten Migrantinnen und Migranten ebenso wie Geflüchteten berufsbezogene Deutschkenntnisse zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Berufssprachkurse bieten Zugewanderten, EU-Bürgerinnen und -Bürgern, sowie Deutschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt, in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen zu verbessern.
Teilnehmerzahl
derzeit max. 25
Dauer und Termine
Dauer: ca. 8 Monate
Laufender Einstieg: bis zu 1 Monat nach Kursbeginn und nach Einstufungstest
Voraussetzung: Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachprüfung (DeuFöv)