Unsere AGB
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- AGB Einzelunterricht
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Es werden von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK die folgenden Nebenleistungen erbracht:
-
Einstufung des Teilnehmenden (m/w/d)
-
Führen von Anwesenheitslisten
-
Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen über den Inhalt und die Kursdauer (auf Kundenwunsch)
-
Abschlussbericht mit Angabe des erreichten Sprachlevels bei geschlossenen Trainings (auf Kundenwunsch)
-
Beratung über Follow-Up Maßnahmen
1. Unterrichtsablauf:
Der Unterricht erfolgt entweder online, in den Räumlichkeiten der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK oder beim Kunden vor Ort, je nach Absprache. Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der oben vereinbarten Trainingsmaßnahmen- und Unterrichtseinheiten. Eine Trainingseinheit erstreckt sich über 45 Minuten, es sei denn, es wird zwischen den Vertragspartnern im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 4. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt (mit Ausnahme der KW 52 - Weihnachtsferien).
Dem Unterricht kann ein pädagogischer Berater (m/w/d) beiwohnen, der allerdings nicht in den Unterricht eingreift. Dies dient lediglich zur Qualitätssicherung.
2. Vertragslaufzeit/Kündigung:
Der Vertrag ist auf einen festen Leistungsumfang in Form von Einzelunterricht geschlossen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch die gegenseitige schriftliche Vertragsbestätigung oder den Beginn der Erteilung des Unterrichts ein.
Es gelten grundsätzlich, auch bei anderslautender Formulierung im Auftrag, die Geschäftsbedingungen der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK, die mit Vertragsunterzeichnung bzw. Unterrichtserteilung anerkannt werden.
Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 3 Monate, danach verlängert sich der Vertrag wieder um weitere 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich spätestens am Monatsende im Sekretariat der Schule eingegangen sein. Später eingehende Kündigungen können erst für den nächsten Monat berücksichtigt werden. Die Kündigung muss von der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu haben. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen beim Lehrpersonal sind unwirksam.
Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.
Zur Wirksamkeit eines Vertrages mit einer/m Minderjährigen ist die Unterzeichnung der Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter (m/w/d) oder eine schriftliche Genehmigung durch diesen erforderlich. Der gesetzliche Vertreter (m/w/d) übernimmt mit der Unterzeichnung der Anmeldung bzw. der Genehmigung des Unterrichtsvertrages die gesamtschuldnerische Haftung für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehende Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d).
3. Lehrkräfte:
Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK sagt Ihnen den Unterricht zu, ohne dass sich daraus ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft (m/w/d) ergibt! Das inlingua® Sprachencenters Iserlohn hat das Recht vor bei wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Umzug, etc.) eine eingesetzte Lehrkraft vorübergehend oder auf Dauer durch eine andere qualifizierte Lehrkraft (m/w/d) zu ersetzen.
Die von uns eingesetzten Lehrkräfte (m/w/d) sind Vertragspartner:innen unseres Hauses. Der Kunde/Teilnehmende (m/w/d) erklärt sich damit einverstanden, dass mögliche Anschlussaufträge mit den ihm angebotenen Lehrkräften (m/w/d) nur über die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK abgewickelt werden. Eigenwerbung der Lehrkräfte (m/w/d) bei unseren Teilnehmenden/Kunden (m/w/d) ist nicht gestattet. Über Preisabsprachen ist Stillschweigen zu bewahren. Abweichungen hiervon können zu Schadensersatzforderungen führen.
4. Terminfestlegungen und -verschiebungen, Nichtwahrnehmen von Unterricht, Absagen:
Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK ist berechtigt, bei Bedarf den Beginn und Ende des Unterrichts des Lehrganges neu festzulegen. Weiter sind wir berechtigt, bei Bedarf die Unterrichtszeiten (Uhrzeiten und Tage) zu ändern. Diese Änderungen werden mit dem Teilnehmenden/Kunden (m/w/d) abgestimmt.
Erstattungen/Rückzahlungen für versäumte Unterrichtsstunden, z. B. durch zu späte Absagen, höhere Gewalt, Feiertage, Urlaub, Pandemie, usw., erfolgen nicht.
Der Unterricht muss bis zum vorhergehenden Werktag (Di – Do bis 13.00 Uhr) abgesagt werden, für Montagstermine muss die Absage bis Freitag 13.00 Uhr erfolgen. Bei späterer Absage werden die Unterrichtseinheiten berechnet.
5. Vertragspflichten des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d):
Die Lehrgangsgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Höhe zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, ist die Gebühr für die vereinbarten Unterrichtseinheiten und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Teilnehmenden/Kunden (m/w/d) nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von uns geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zudem ist der Teilnehmende/Kunde (m/w/d) zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht.
6. Ersatzbenennung eines Teilnehmers:
Falls der Teilnehmende/Kunde (m/w/d) nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann oder will, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmenden/Kunden (m/w/d) zu benennen, der an seiner Stelle in den Vertrag tritt. Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK hat nur das Recht, den Ersatzteilnehmenden/Kunden (m/w/d) aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit oder nicht ausreichenden Vorkenntnissen.
Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen.
7. Haftung auf Schadensersatz:
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen (m/w/d) sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
8. Datenschutz:
Wir beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern, beachtet werden. Hinsichtlich unseres Umgangs mit personenbezogenen Daten verweisen wir im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung, welche hier abrufbar sind: www.inlingua-iserlohn.de/datenschutz/
9. Vertraulichkeit:
Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere festen Mitarbeiter:innen und freiberuflichen Lehrkräfte (m/w/d) sind hierzu ebenfalls verpflichtet.
10. Urheber- und Nutzungsrechte:
Die Lernmaterialen oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK oder der inlingua® International nicht übersetzt, vervielfältigt oder nachgedruckt werden. Kein Teil der Lernmaterialien darf ohne schriftliche Einwilligung vom inlingua® Sprachencenter Iserlohn oder der inlingua® International in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung reproduziert, durch elektronische Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
11. Schlussbestimmungen:
Dieser Vertrag wird ggf. ergänzt durch schriftliche Einzelvereinbarungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Einzelvereinbarungen und einer der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages, sind die letzteren maßgebend.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der anderen Partei zulässig.
Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrags nichtig, nicht vollziehbar oder rechtsunwirksam sein, so werden die übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. Im Fall der Nichtigkeit, Undurchführbarkeit oder Rechtsunwirksamkeit einer Vereinbarung soll eine Regelung getroffen werden, die dem Sinn der nichtigen, nicht vollziehbaren oder rechtsunwirksamen Vereinbarung so weit wie möglich entspricht.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind an unserem Sitz, sofern der Teilnehmende/Kunde (m/w/d) Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person ist, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
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- AGB Duo Unterricht
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Es werden von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK die folgenden Nebenleistungen erbracht:
- Einstufung des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d): Stellt die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK fest, dass geforderte Vorkenntnisse beim Teilnehmenden (m/w/d) nicht ausreichend vorhanden sind, hat die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK weitere Maßnahmen unverzüglich abzustimmen.
- Führen von Anwesenheitslisten
- Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen über den Inhalt und die Kursdauer (auf Kundenwunsch)
- Abschlussbericht mit Angabe des erreichten Sprachlevels bei geschlossenen Trainings (auf Kundenwunsch)
- Beratung über Follow-Up Maßnahmen
1. Vertragsabschluss:
Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftform in Form des unterschriebenen Unterrichtsvertrags. Es gelten grundsätzlich, auch bei anderslautender Formulierung im Vertrag, die Geschäftsbedingungen der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK, die mit Vertragsunterzeichnung oder Erteilung von Unterricht vor der Unterschrift des Vertrags anerkannt werden.
Jegliche Abweichung der o.g. Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK.
Zur Wirksamkeit eines Vertrages mit einer/m Minderjährigen ist die Unterzeichnung der Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter (m/w/d) oder eine schriftliche Genehmigung durch diesen erforderlich. Der gesetzliche Vertreter (m/w/d) übernimmt mit der Unterzeichnung der Anmeldung bzw. der Genehmigung des Unterrichtsvertrages die gesamtschuldnerische Haftung für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehende Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d).
2. Lehrkräfte (m/w/d):
Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK sagt Ihnen den Unterricht zu, ohne dass sich daraus ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft (m/w/d) ergibt! Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK hat das Recht bei wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Umzug, etc.) eine eingesetzte Lehrkraft vorübergehend oder auf Dauer durch eine andere qualifizierte Lehrkraft zu ersetzen.
Die von uns eingesetzten Lehrkräfte (m/w/d) sind Vertragspartner:innen unseres Hauses. Der Teilnehmende/Kunde (m/w/d) erklärt sich damit einverstanden, dass mögliche Anschlussaufträge (z. B. Kursfortführung oder Einzelunterricht) mit den ihm angebotenen Lehrkräften (m/w/d) nur über die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK abgewickelt werden. Eigenwerbung der Lehrkräfte (m/w/d) bei unseren Teilnehmenden/Kunden (m/w/d) ist nicht gestattet. Über Preisabsprachen ist Stillschweigen zu bewahren. Abweichungen hiervon können zu Schadensersatzforderungen führen.
3. Unterrichtsablauf und Nichtwahrnehmen von Unterricht:
Der Unterricht erfolgt entweder online oder in den Räumlichkeiten der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK, je nach Absprache. Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der oben vereinbarten Trainingsmaßnahmen- und Unterrichtseinheiten. Eine Trainingseinheit erstreckt sich über 45 Minuten, es sei denn, es wird zwischen den Vertragspartnern im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt (mit Ausnahme der KW 52 - Weihnachtsferien).
Dem Unterricht kann ein pädagogischer Berater (m/w/d) beiwohnen, der allerdings nicht in den Unterricht eingreift. Dies dient lediglich dem Zweck der Qualitätssicherung.
Erstattungen/Rückzahlungen für versäumte Unterrichtsstunden, z. B. durch höhere Gewalt, Feiertage, Urlaub, Pandemie (Lockdown, etc.), usw., erfolgen nicht.
4. Vertragslaufzeit/Kündigung:
Der Vertrag ist auf einen festen Leistungsumfang in Form von Gruppenunterricht geschlossen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch die gegenseitige schriftliche Vertragsbestätigung oder den Beginn der Erteilung des Unterrichts ein.
Es gelten grundsätzlich, auch bei anderslautender Formulierung, die Geschäftsbedingungen der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK, die mit Vertragsunterzeichnung anerkannt werden.
Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 3 Monate, danach verlängert sich der Vertrag wieder um weitere 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich spätestens am 1. eines Monats im Sekretariat der Schule eingegangen sein. Später eingehende Kündigungen können erst für den nächsten Monat berücksichtigt werden. Die Kündigung muss von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu haben. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen beim Lehrpersonal sind unwirksam.
Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.
5. Terminfestlegungen und -verschiebungen, Nichtwahrnehmung von Unterricht:
Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK ist berechtigt, bei Bedarf den Beginn und Ende des Unterrichts des Lehrganges neu festzulegen. Weiter sind wir berechtigt, bei Bedarf die Unterrichtszeiten zu ändern. Wir werden uns vor derartigen Änderungen mit den Kurs- Teilnehmenden (m/w/d) abstimmen. Sofern die mitgeteilten Terminverlegungen- oder Verschiebungen für den Kunden mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist uns dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann.
Wir behalten uns das Recht vor, die Anzahl der Unterrichtseinheiten zu kürzen, sofern die Teilnehmendenzahl sich insoweit reduziert, als dass kein Gruppenunterricht wirtschaftlich sinnvoll aufrechterhalten werden kann. Je weniger Teilnehmende/Kunden (m/w/d) in einem Kurs vorhanden sind, umso intensiver wird dadurch aber auch die durchgeführte Unterrichtseinheit. Insofern ist die Reduzierung der reinen Zeit keine Reduzierung der Qualität, da sich der Sprechanteil und die Betreuung des einzelnen eilnehmenden/Kunden (m/w/d) ja entsprechend erhöht.
Sollte ein Teilnehmender (m/w/d) beim Duo-Unterricht verhindert sein (mit oder ohne vorherige Absage), findet der Unterricht trotzdem zur abgesprochenen Zeit und im abgesprochenen Umfang mit dem anderen Teilnehmenden (m/w/d) statt.
6. Vertragspflichten des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d):
Die Lehrgangsgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Höhe zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, ist die Gebühr für die vereinbarten Unterrichtseinheiten und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig. Die Gebühr wird per SEPA eingezogen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Teilnehmenden/Kunden (m/w/d) nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von uns geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zudem ist der Teilnehmende (m/w/d) zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht.
7. Ersatzbenennung eines Teilnehmenden (m/w/d):
Falls ein Teilnehmender (m/w/d) nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann oder will, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmenden (m/w/d) zu benennen, der an seiner Stelle tritt. Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK hat nur das Recht, den Ersatzteilnehmenden (m/w/d) aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei nicht ausreichenden Vorkenntnissen.
Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen.
8. Haftung auf Schadensersatz:
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen (m/w/d) sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
9. Datenschutz:
Wir beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern, beachtet werden. Hinsichtlich unseres Umgangs mit personenbezogenen Daten verweisen wir im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung, welche hier abrufbar sind: www.inlingua-iserlohn.de/datenschutz/
10. Vertraulichkeit:
Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere festen Mitarbeiter:innen und freiberuflichen Lehrkräfte (m/w/d) sind hierzu ebenfalls verpflichtet.
11. Urheber- und Nutzungsrechte:
Die Lernmaterialen oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK oder der inlingua® International nicht übersetzt, vervielfältigt oder nachgedruckt werden. Kein Teil der Lernmaterialien darf ohne schriftliche Einwilligung von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK oder der inlingua® International in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung reproduziert, durch elektronische Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
12. Schlussbestimmungen:
Dieser Vertrag wird ggf. ergänzt durch schriftliche Einzelvereinbarungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Einzelvereinbarungen und einer der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages, sind die letzteren maßgebend.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der anderen Partei zulässig.
Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrags nichtig, nicht vollziehbar oder rechtsunwirksam sein, so werden die übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. Im Fall der Nichtigkeit, Undurchführbarkeit oder Rechtsunwirksamkeit einer Vereinbarung soll eine Regelung getroffen werden, die dem Sinn der nichtigen, nicht vollziehbaren oder rechtsunwirksamen Vereinbarung so weit wie möglich entspricht.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind an unserem Sitz, sofern der Teilnehmende/Kunde (m/w/d) Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person ist, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
- AGB Gruppenunterricht
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Es werden von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK die folgenden Nebenleistungen erbracht:
- Einstufung des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d): Stellt die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK fest, dass geforderte Vorkenntnisse beim Teilnehmenden (m/w/d) nicht ausreichend vorhanden sind, hat das inlingua® Sprachencenter Iserlohn weitere Maßnahmen unverzüglich abzustimmen.
- Führen von Anwesenheitslisten
- Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen über den Inhalt und die Kursdauer (auf Kundenwunsch)
- Abschlussbericht mit Angabe des erreichten Sprachlevels bei geschlossenen Trainings (auf Kundenwunsch)
- Beratung über Follow-Up Maßnahmen
1. Vertragsabschluss:
Der Vertragsabschluss bedarf der Schriftform in Form des unterschriebenen Unterrichtsvertrags. Es gelten grundsätzlich, auch bei anderslautender Formulierung im Vertrag, die Geschäftsbedingungen der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK, die mit Vertragsunterzeichnung oder Erteilung von Unterricht vor der Unterschrift des Vertrags anerkannt werden.
Jegliche Abweichung der o.g. Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK.
Zur Wirksamkeit eines Vertrages mit einer/m Minderjährigen ist die Unterzeichnung der Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter (m/w/d) oder eine schriftliche Genehmigung durch diesen erforderlich. Der gesetzliche Vertreter (m/w/d) übernimmt mit der Unterzeichnung der Anmeldung bzw. der Genehmigung des Unterrichtsvertrages die gesamtschuldnerische Haftung für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehende Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d).
2. Lehrkräfte (m/w/d):
Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK sagt Ihnen den Unterricht zu, ohne dass sich daraus ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft (m/w/d) ergibt! Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK hat das Recht bei wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Umzug, etc.) eine eingesetzte Lehrkraft vorübergehend oder auf Dauer durch eine andere qualifizierte Lehrkraft zu ersetzen.
Die von uns eingesetzten Lehrkräfte (m/w/d) sind Vertragspartner:innen unseres Hauses. Der Teilnehmende/Kunde (m/w/d) erklärt sich damit einverstanden, dass mögliche Anschlussaufträge (z. B. Kursfortführung oder Einzelunterricht) mit den ihm angebotenen Lehrkräften (m/w/d) nur über die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK abgewickelt werden. Eigenwerbung der Lehrkräfte (m/w/d) bei unseren Teilnehmenden/Kunden (m/w/d) ist nicht gestattet. Über Preisabsprachen ist Stillschweigen zu bewahren. Abweichungen hiervon können zu Schadensersatzforderungen führen.
3. Unterrichtsablauf und Nichtwahrnehmen von Unterricht:
Der Unterricht erfolgt entweder online oder in den Räumlichkeiten der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK, je nach Absprache. Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der oben vereinbarten Trainingsmaßnahmen- und Unterrichtseinheiten. Eine Trainingseinheit erstreckt sich über 45 Minuten, es sei denn, es wird zwischen den Vertragspartnern im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt (mit Ausnahme der KW 52 - Weihnachtsferien).
Dem Unterricht kann ein pädagogischer Berater (m/w/d) beiwohnen, der allerdings nicht in den Unterricht eingreift. Dies dient lediglich dem Zweck der Qualitätssicherung.
Erstattungen/Rückzahlungen für versäumte Unterrichtsstunden, z. B. durch höhere Gewalt, Feiertage, Urlaub, Pandemie (Lockdown, etc.), usw., erfolgen nicht.
4. Vertragslaufzeit/Kündigung:
Der Vertrag ist auf einen festen Leistungsumfang in Form von Gruppenunterricht geschlossen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch die gegenseitige schriftliche Vertragsbestätigung oder den Beginn der Erteilung des Unterrichts ein.
Es gelten grundsätzlich, auch bei anderslautender Formulierung, die Geschäftsbedingungen der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK, die mit Vertragsunterzeichnung anerkannt werden.
Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 3 Monate, danach verlängert sich der Vertrag wieder um weitere 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich spätestens am 1. eines Monats im Sekretariat der Schule eingegangen sein. Später eingehende Kündigungen können erst für den nächsten Monat berücksichtigt werden. Die Kündigung muss von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu haben. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen beim Lehrpersonal sind unwirksam.
Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.
5. Terminfestlegungen und -verschiebungen, Nichtwahrnehmung von Unterricht:
Wir sind berechtigt, bei Bedarf den Beginn und Ende des Unterrichts des Lehrganges neu festzulegen. Weiter sind wir berechtigt, bei Bedarf die Unterrichtszeiten zu ändern. Wir werden uns vor derartigen Änderungen mit den Kurs- Teilnehmenden (m/w/d) abstimmen. Sofern die mitgeteilten Terminverlegungen- oder Verschiebungen für den Kunden mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist uns dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann.
Wir behalten uns das Recht vor, die Anzahl der Unterrichtseinheiten zu kürzen, sofern die Teilnehmendenzahl sich insoweit reduziert, als dass kein Gruppenunterricht wirtschaftlich sinnvoll aufrechterhalten werden kann. Je weniger Teilnehmende/Kunden (m/w/d) in einem Kurs vorhanden sind, umso intensiver wird dadurch aber auch die durchgeführte Unterrichtseinheit. Insofern ist die Reduzierung der reinen Zeit keine Reduzierung der Qualität, da sich der Sprechanteil und die Betreuung des einzelnen eilnehmenden/Kunden (m/w/d) ja entsprechend erhöht.
Der Teilnehmende/Kunde (m/w/d) hat nach Mitteilung der geänderten Unterrichtszeiten ein Sonderkündigungsrecht des Kurses von 1 Monat.
6. Vertragspflichten des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d):
Die Lehrgangsgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Höhe zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, ist die Gebühr für die vereinbarten Unterrichtseinheiten und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig. Die Gebühr wird per SEPA eingezogen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Teilnehmenden/Kunden (m/w/d) nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von uns geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zudem ist der Teilnehmende (m/w/d) zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht.
7. Ersatzbenennung eines Teilnehmenden (m/w/d):
Falls ein Teilnehmender (m/w/d) nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann oder will, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmenden (m/w/d) zu benennen, der an seiner Stelle tritt. Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK hat nur das Recht, den Ersatzteilnehmenden (m/w/d) aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei nicht ausreichenden Vorkenntnissen.
Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen.
8. Haftung auf Schadensersatz:
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen (m/w/d) sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
9. Datenschutz:
Wir beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern, beachtet werden. Hinsichtlich unseres Umgangs mit personenbezogenen Daten verweisen wir im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung, welche hier abrufbar sind: www.inlingua-iserlohn.de/datenschutz/
10. Vertraulichkeit:
Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere festen Mitarbeiter:innen und freiberuflichen Lehrkräfte (m/w/d) sind hierzu ebenfalls verpflichtet.
11. Urheber- und Nutzungsrechte:
Die Lernmaterialen oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK oder der inlingua® International nicht übersetzt, vervielfältigt oder nachgedruckt werden. Kein Teil der Lernmaterialien darf ohne schriftliche Einwilligung von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK oder der inlingua® International in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung reproduziert, durch elektronische Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
12. Schlussbestimmungen:
Dieser Vertrag wird ggf. ergänzt durch schriftliche Einzelvereinbarungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Einzelvereinbarungen und einer der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages, sind die letzteren maßgebend.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der anderen Partei zulässig.
Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrags nichtig, nicht vollziehbar oder rechtsunwirksam sein, so werden die übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. Im Fall der Nichtigkeit, Undurchführbarkeit oder Rechtsunwirksamkeit einer Vereinbarung soll eine Regelung getroffen werden, die dem Sinn der nichtigen, nicht vollziehbaren oder rechtsunwirksamen Vereinbarung so weit wie möglich entspricht.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind an unserem Sitz, sofern der Teilnehmende/Kunde (m/w/d) Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person ist, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
- AGB Firmenunterricht
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unterrichtsablauf:
Der Unterricht erfolgt entweder online, in den Räumlichkeiten der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK oder beim Kunden vor Ort, je nach Absprache. Beim Unterricht bei Firmen inhouse Schulungen werden zusätzlich zum Unterrichtspreis noch die Fahrtkosten berechnet. Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der mit dem Kunden vereinbarten Trainingsmaßnahmen- und Unterrichtseinheiten. Eine Trainingseinheit umfasst 45 Minuten, es sei denn, es wird zwischen den Vertragspartnern im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten abgehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 4. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt (mit Ausnahme der Weihnachtsferien).
Dem Unterricht kann ein pädagogischer Berater beiwohnen, der allerdings nicht in den Unterricht eingreift. Dies dient lediglich dem Zweck der Qualitätssicherung.
Dabei werden von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK die folgenden Nebenleistungen erbracht:
- Einstufung des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d): Stellt die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK fest, dass geforderte Vorkenntnisse beim Teilnehmenden (m/w/d) nicht ausreichend vorhanden sind, hat inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK weitere Maßnahmen unverzüglich abzustimmen.
- Führen von Anwesenheitslisten
- Auf Kundenwunsch Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen nach einem inlingua Level
- Abschlussbericht mit Angabe des erreichten Sprachlevels bei geschlossenen Trainings auf Kundenwunsch
- Beratung über Follow-Up Maßnahmen
2. Vertragslaufzeit/Kündigung:
Der Vertrag ist auf einen festen Leistungsumfang in Form von Einzel- bzw. Gruppenunterricht geschlossen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch die gegenseitige schriftliche Vertragsbestäti¬gung oder den Unterrichtsbeginn ein.
Es gelten grundsätzlich, auch bei anderslautender Formulierung im Auftrag, die Geschäftsbedingungen der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK, die mit Vertragsunterzeichnung anerkannt werden.Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 3 Monate, danach verlängert sich der Vertrag wieder um weitere 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich zum Monatsende im Sekretariat der Schule eingegangen sein. Später eingehende Kündigungen können erst für den nächsten Monat berücksichtigt werden. Die Kündigung muss von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu haben. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen beim Lehrpersonal sind unwirksam.
Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrau¬ensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.Zur Wirksamkeit eines Vertrages mit einer/m Minderjährigen ist die Unterzeichnung der Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter (m/w/d) oder eine schriftliche Genehmigung durch diesen erforderlich. Der gesetzliche Vertreter (m/w/d) übernimmt mit der Unterzeichnung der Anmeldung bzw. der Genehmigung des Unterrichtsvertrages die gesamtschuldnerische Haftung für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehende Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d).
3. Lehrkräfte:
Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK sagt Ihnen den Unterricht zu, ohne dass sich daraus ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft (m/w/d) ergibt! Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK hat das Recht bei wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Umzug, etc.) eine eingesetzte Lehrkraft vorübergehend oder auf Dauer durch eine andere qualifizierte Lehrkraft zu ersetzen.
Die von uns eingesetzten Lehrkräfte (m/w/d) sind Vertragspartner:innen unseres Hauses. Der Teilnehmende/Kunde (m/w/d) erklärt sich damit einverstanden, dass mögliche Anschlussaufträge (z. B. Kursfortführung oder Einzelunterricht) mit den ihm angebotenen Lehrkräften (m/w/d) nur über die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK abgewickelt werden. Eigenwerbung der Lehrkräfte (m/w/d) bei unseren Teilnehmenden/Kunden (m/w/d) ist nicht gestattet. Über Preisabsprachen ist Stillschweigen zu bewahren. Abweichungen hiervon können zu Schadensersatzforderungen führen.4. Terminfestlegungen und -verschiebungen, Nichtwahrnehmen von Unterricht, Absagen:
Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK ist berechtigt, bei Bedarf den Beginn und Ende des Unterrichts des Lehrganges neu festzulegen. Weiter sind wir berechtigt, bei Bedarf die Unterrichtszeiten (Uhrzeiten und Tage) zu ändern. Diese Änderungen werden mit dem Teilnehmenden/Kunden (m/w/d) abgestimmt.
Erstattungen/Rückzahlungen für versäumte Unterrichtsstunden, z. B. durch zu späte Absagen, höhere Gewalt, Feiertage, Urlaub, Pandemie, usw., erfolgen nicht.
Der Unterricht muss bis zum vorhergehenden Werktag (Di – Do bis 13.00 Uhr) abgesagt werden, für Montagstermine muss die Absage bis Freitag 13.00 Uhr erfolgen. Bei späterer Absage werden die Unterrichtseinheiten berechnet.
5. Vertragspflichten des Kunden:
Die Unterrichtsgebühr und der Preis für das Lehrmaterial sind zum ver¬traglich vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Höhe zu zahlen. Es wird dazu eine Monatsrechnung erstellt, wahlweise eine Quartalsrechnung (Vorkasse).
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von uns geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht.
6. Ersatzbenennung eines Teilnehmenden (m/w/d):
Falls ein Teilnehmender (m/w/d) nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann oder will, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmenden (m/w/d) zu benennen, der an seiner Stelle tritt. Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK hat nur das Recht, den Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei nicht ausreichenden Vorkenntnissen im Falle von Gruppenunterricht.
Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen.7. Haftung auf Schadensersatz:
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen (m/w/d) sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
8. Datenschutz:
Wir beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern, beachtet werden. Hinsichtlich unseres Umgangs mit personenbezogenen Daten verweisen wir im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung, welche hier abrufbar sind: www.inlingua-iserlohn.de/datenschutz/
9. Vertraulichkeit:
Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere festen Mitarbeiter:innen und freiberuflichen Lehrkräfte sind hierzu ebenfalls verpflichtet.
10. Urheber- und Nutzungsrechte:
Die Lernmaterialen oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK oder der inlingua® International nicht übersetzt, vervielfältigt oder nachgedruckt werden. Kein Teil der Lernmaterialien darf ohne schriftliche Einwilligung von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK oder der inlingua® International in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung reproduziert, durch elektronische Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
11. Schlussbestimmungen:
Dieser Vertrag wird ggf. ergänzt durch schriftliche Einzelvereinbarungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Einzelvereinbarungen und einer der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages, sind die letzteren maßgebend.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der anderen Partei zulässig.
Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrags nichtig, nicht vollziehbar oder rechtsunwirksam sein, so werden die übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. Im Fall der Nichtigkeit, Undurchführbarkeit oder Rechtsunwirksamkeit einer Vereinbarung soll eine Regelung getroffen werden, die dem Sinn der nichtigen, nicht vollziehbaren oder rechtsunwirksamen Vereinbarung so weit wie möglich entspricht.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind an unserem Sitz, sofern der Teilnehmende (m/w/d) Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person ist, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
- AGB Kontingent
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Dabei werden von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK die folgenden Nebenleistungen erbracht:
- Einstufung des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d): Stellt die inlingua Sprachencenter & Bildungsakademie MK fest, dass geforderte Vorkenntnisse beim Teilnehmenden (m/w/d) nicht ausreichend vorhanden sind, hat die inlingua Sprachencenter & Bildungsakademie MK weitere Maßnahmen unverzüglich abzustimmen.
- Führen von Anwesenheitslisten
- Auf Kundenwunsch Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen nach einem inlingua Level
- Abschlussbericht mit Angabe des erreichten Sprachlevels bei geschlossenen Trainings auf Kundenwunsch
- Beratung über Follow-Up Maßnahmen
1. Auftragserteilung:
Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform. Es gelten grundsätzlich, auch bei anderslautender Formulierung im Auftrag, die Geschäftsbedingungen der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK, die mit Auftragserteilung anerkannt werden.
Jegliche Abweichung der o.g. Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK.
Zur Wirksamkeit eines Vertrages mit einer/m Minderjährigen ist die Unterzeichnung der Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter oder eine schriftliche Genehmigung durch diesen erforderlich. Der gesetzliche Vertreter übernimmt mit der Unterzeichnung der Anmeldung bzw. der Genehmigung des Unterrichtsvertrages die gesamtschuldnerische Haftung für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehende Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers (m/w/d).
2. Unterrichtsablauf:
Der Unterricht erfolgt entweder online, in den Räumlichkeiten der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK oder beim Kunden vor Ort, je nach Absprache. Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der oben vereinbarten Trainingsmaßnahmen- und Unterrichtseinheiten. Eine Trainingseinheit erstreckt sich über 45 Minuten, es sei denn, es wird zwischen den Vertragspartnern im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 4. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt (mit Ausnahme der KW 52 - Weihnachtsferien).
Dem Unterricht kann ein pädagogischer Berater (m/w/d) beiwohnen, der allerdings nicht in den Unterricht eingreift. Dies dient lediglich zur Qualitätssicherung.
3. Vertragslaufzeit/Kündigung:
Der Vertrag ist auf einen festen Leistungsumfang geschlossen. Die vereinbarten Unterrichtseinheiten sind innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss zu nehmen. Alle bis dahin nicht erteilten Unterrichtseinheiten verfallen nach diesem Zeitpunkt. Sie werden nicht nachgeholt.
Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch die gegenseitige schriftliche Vertragsbestätigung oder den Beginn der Erteilung des Unterrichts ein.
Es gelten grundsätzlich, auch bei anderslautender Formulierung im Auftrag, die Geschäftsbedingungen der inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK, die mit Vertragsunterzeichnung bzw. Unterrichtserteilung anerkannt werden.
Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.
Zur Wirksamkeit eines Vertrages mit einer/m Minderjährigen ist die Unterzeichnung der Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter (m/w/d) oder eine schriftliche Genehmigung durch diesen erforderlich. Der gesetzliche Vertreter (m/w/d) übernimmt mit der Unterzeichnung der Anmeldung bzw. der Genehmigung des Unterrichtsvertrages die gesamtschuldnerische Haftung für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehende Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d).
4. Lehrkräfte:
Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK sagt Ihnen den Unterricht zu, ohne dass sich daraus ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft (m/w/d) ergibt! Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK hat das Recht vor bei wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Umzug, etc.) eine eingesetzte Lehrkraft vorübergehend oder auf Dauer durch eine andere qualifizierte Lehrkraft (m/w/d) zu ersetzen.
Die von uns eingesetzten Lehrkräfte (m/w/d) sind Vertragspartner:innen unseres Hauses. Der Kunde/Teilnehmende (m/w/d) erklärt sich damit einverstanden, dass mögliche Anschlussaufträge mit den ihm angebotenen Lehrkräften (m/w/d) nur über die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK abgewickelt werden. Eigenwerbung der Lehrkräfte (m/w/d) bei unseren Teilnehmenden/Kunden (m/w/d) ist nicht gestattet. Über Preisabsprachen ist Stillschweigen zu bewahren. Abweichungen hiervon können zu Schadensersatzforderungen führen.
5. Terminfestlegungen und -verschiebungen, Nichtwahrnehmen von Unterricht (Absagen):
Die inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK ist berechtigt, bei Bedarf die Unterrichtszeiten (Uhrzeiten und Tage) des Lehrganges neu festzulegen. Diese Änderungen werden mit dem Teilnehmenden/Kunden (m/w/d) abgestimmt.
Der Unterricht muss bis zum vorhergehenden Werktag (Di – Do bis 13.00 Uhr) abgesagt werden, für Montagstermine muss die Absage bis Freitag 13.00 Uhr erfolgen. Bei späterer Absage werden die Unterrichtseinheiten vom Kontingent abgezogen.
6. Vertragspflichten des Teilnehmenden/Kunden (m/w/d):
Die Lehrgangsgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und in der vereinbarten Höhe zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, ist die Gebühr für die vereinbarten Unterrichtseinheiten und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Teilnehmenden/Kunden (m/w/d) nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von uns geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zudem ist der Teilnehmende/Kunde (m/w/d) zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht.
7. Ersatzbenennung eines Teilnehmers (m/w/d):
Falls der Teilnehmende/Kunde (m/w/d) nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann oder will, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmenden/Kunden (m/w/d) zu benennen, der an seiner Stelle in den Vertrag tritt. Das inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK hat nur das Recht, den Ersatzteilnehmenden/Kunden (m/w/d) aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit oder nicht ausreichenden Vorkenntnissen.
Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen.
8. Haftung auf Schadensersatz:
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen (m/w/d) sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.
9. Datenschutz:
Wir beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern, beachtet werden. Hinsichtlich unseres Umgangs mit personenbezogenen Daten verweisen wir im Übrigen auf unsere Datenschutzerklärung, welche hier abrufbar sind: www.inlingua-iserlohn.de/datenschutz/
10. Vertraulichkeit:
Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere festen Mitarbeiter:innen und freiberuflichen Lehrkräfte (m/w/d) sind hierzu ebenfalls verpflichtet.
11. Urheber- und Nutzungsrechte:
Die Lernmaterialen oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK oder der inlingua® International nicht übersetzt, vervielfältigt oder nachgedruckt werden. Kein Teil der Lernmaterialien darf ohne schriftliche Einwilligung vom inlingua® Sprachencenter & Bildungsakademie MK oder der inlingua® International in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung reproduziert, durch elektronische Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
12. Schlussbestimmungen:
Dieser Vertrag wird ggf. ergänzt durch schriftliche Einzelvereinbarungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Einzelvereinbarungen und einer der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages, sind die letzteren maßgebend.
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der anderen Partei zulässig.
Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrags nichtig, nicht vollziehbar oder rechtsunwirksam sein, so werden die übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. Im Fall der Nichtigkeit, Undurchführbarkeit oder Rechtsunwirksamkeit einer Vereinbarung soll eine Regelung getroffen werden, die dem Sinn der nichtigen, nicht vollziehbaren oder rechtsunwirksamen Vereinbarung so weit wie möglich entspricht.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind an unserem Sitz, sofern der Teilnehmende/Kunde (m/w/d) Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person ist, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.