Bildungsscheck / Bildungsprämie



Das Programm für die berufliche Förderung "Bildungsscheck" in NRW


Dieses Programm ermöglicht dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW (MAGS) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) eine finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (v.a. Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige), an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen. Diese Weiterbildungen sind selbst durch die Einzelpersonen zu finanzieren.

Es besteht ebenfalls für Unternehmen die Möglichkeit für ihre Mitarbeiter einer finanziellen Unterstützung, um ihnen eine berufliche Weiterbildung anbieten zu können.

Das Ziel des Bildungsschecks ist es, Menschen zu helfen, ihre Beschäftigung und Berufssituation zu verbessern, indem die Einzelperson sich durch Weiterqualifizierung weiteres Wissen und weitere Fähigkeiten aneignen kann, was für eine persönliche und berufliche Perspektive sehr wichtig ist. Die Unternehmen wiederum profitieren von gut ausgebildeten Mitarbeitern. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens ebenfalls gestärkt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Weiterbildung mit Bildungsscheck einen individuellen und beruflichen Zusammenhang für die Person hat. Dies kann sowohl eine Weiterbildung in Bezug auf die aktuelle Arbeitssituation sein als auch auf eine zukünftige Arbeitssituation. Diese berufliche Verwertbarkeit ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.

Gern stellen wir Ihnen den Kontakt zu einer Beratungsstelle zur Verfügung.


Welche Personen sind berechtigt für einen Bildungsscheck?


Personen, die in NRW leben (speziell Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige). Ob Sie berechtigt sind, ist sinnvollerweise jedoch mit einer Beratungsstelle abzuklären, das sich die Vorgaben des Landes ändern können und die Beratungsstellen hier stets aktuell informiert sind.


Wie sieht die Förderung aus?


Es werden 50 % der Gesamtsumme der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 € je Bildungsscheck) gefördert. Bei Selbstständigen wird der Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme berechnet, d.h. Umsatzsteuer. Bei den anderen berechnet sich die Förderung auf den Bruttobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (einschließlich Umsatzsteuer).

Die Gesamtsumme der Weiterbildungsmaßname gemäß Rechnung des Weiterbildungsanbieters bis zu einer Maximalhöhe von 500 € ist förderfähig. Fahrten und Unterbringung werden jedoch nicht gefördert.


  Das Programm für die berufliche Förderung "Bildungsscheck" in NRW


Wie ist das Vorgehen?

Nach Erhalt Ihres Bildungsschecks, reichen Sie einfach Ihren Bildungsscheck vor Kursbeginn bei dem Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl ein. Dieser wird dann bei der Bezirksregierung in NRW eine Förderung beantragen. Sie müssen lediglich den entsprechenden Eigenanteil für die Weiterbildung zahlen.

Wir vom inlingua® Sprachencenter Iserlohn und Lüdenscheid als zertifizierter Bildungsträger für Behörden wie die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und das BAMF, bieten Ihnen im Bereich Sprachunterricht und Sprachkompetenzerwerb ein breites Spektrum an individuellen Sprachmaßnahmen an, welche genau IHRE individuellen Inhalte abdecken. Gern beraten wir Sie umfassend und ausführlich. Unsere Maßnahmen decken die behördlichen Vorgaben ab. Sprechen Sie uns an und teilen Sie uns gern Ihre speziellen Anforderungen mit!

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Wir informieren Sie gern und ausführlich zu Inhalten, Möglichkeiten und dem Ablauf.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Löffler
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Telefon: 02371-25724



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